Bürgerinitiative „ Hände weg vom Kanalnetz"

Bürgerbegehren

am 15.04.2003 hat sich in Oberhausen die Bürgerinitiative „Hände weg vom Kanalnetz" gegründet. Zweck der Initiative ist es durch ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid einzuleiten, mit dem Ziel den Verkauf des Oberhausener Kanalnetzes sowie die Spaltung der WBO zu verhindern.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat auf seiner Sitzung am 31.03.03 beschlossen, das Oberhausener Kanalnetz zu verkaufen sowie die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO) zu spalten.

Das Kanalnetz Oberhausens wird mit den Gebühren der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Durch den Verkauf würde es der Kontrolle des Rates und damit der Bürger entzogen.

Bereits bei Gründung der WBO GmbH 1996 wurden den Beschäftigten sichere Arbeitsplätze bis in die Rente bei der WBO garantiert. Außerdem sei der Haushalt der Stadt mit der Ausgliederung saniert.

Was ist davon heute noch übrig? Was passiert morgen?

Wenn der gewinnbringende Teil der WBO verkauft ist, werden dann alle anderen unrentablen Bereiche als nächstes zum Verkauf anstehen?

Rechtlich unklar ist auch ob der Verkaufserlös überhaupt zur Haushaltssanierung genutzt werden darf. Im von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten heißt es: „Die Stadt darf mit relativ hoher Rechtssicherheit den Erlös aus der Veräußerung des Kanalnetzes als auch den Kaufpreis für die Geschäftsanteile an der WBO Abwasser GmbH in voller Höhe dem allgemeinem Haushalt zuführen".

Der Oberbürgermeister stellt immer heraus, das es mit einem Verkauf an die Emschergenossenschaft zu keiner Privatisierung kommt, da sie eine Gesellschaft des öffentlichen Rechts ist.

Da stellt sich die Frage, welches Interesse hat eine Genossenschaft, deren Mitglieder auch aus hochverschuldeten Kommunen bestehen, 300 Mio. € zu investieren, wenn nicht ein profitorientiertes.

Eine weitere Sorge ist, ob es über den Verkauf an die Emschergenossenschaft über die Hintertür doch zu einem Cross-Boarder-Leasing Deal kommen soll. In Ihrem Geschäftsbericht 2001/02 weist die Emschergenossenschaft auf ihre positiven Erfahrungen mit einer US-Sonderfinanzierung in Bottrop hin.

Die Leistungen, die die WBO den Bürgern dieser Stadt erbringt (u.a. Müllabfuhr, Werkstätten, Bäderwesen, Sportanlagen, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten), sind eng miteinander verwoben und aufeinander angewiesen. Unter dem Verkauf des Kanalnetzes leidet die Funktionalität der anderen Dienste.

Grundsätzlich geht es bei der Frage nach mehr oder weniger Privatisierung um Grundfragen der Gestaltung und des Fortbestandes jeder einzelnen Solidaritätsgemeinschaft (Kommune) - es geht um Fragen von elementarer politischer Bedeutung.

Innovative ökologische Abwasserkonzepte wären nur noch einvernehmlich mit dem neuen Eigentümer möglich, der Rat und die Stadt Oberhausen würden zum Bittsteller degradiert, das Selbstbestimmungsrecht der Kommune aufgehoben, und damit die eigenständige Gestaltung der Abwassergebühren.

Des weiteren sind tarifvertragliche sowie arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten nicht absehbar. Ein neue Gesellschaft zum Wohle der Belegschaft? Wohl kaum.

Um dies abzuwenden werden wir für ein Bürgerbegehren gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW Unterschriften sammeln um den Ratsbeschluss aufzuheben und einen Bürgerentscheid herbeizuführen.